Gesetze zum Recht auf Teilzeit

Recht auf Teilzeit

Auch wenn die Kinderbetreuung vom ersten Lebenstag an noch so gut organisiert und der Wille zum Wiedereinstieg oder zur Fortsetzung der beruflichen Zielsetzungen sehr groß ist: Eine 40-Stunden-Woche und ein Vollzeit-Muttersein stellen für viele Frauen (und zunehmend Väter) eine kaum zu bewältigende Herausforderung dar.

Teilzeitarbeit als Lösung?

Als eine gute, Ressourcen schonende und effektive Lösung erscheint die Reduzierung der Arbeitszeit – vier statt fünf Tage zu arbeiten zum Beispiel, um einen jobfreien Tag für all die anderen wichtigen Dinge des Lebens zur Verfügung zu haben, oder das Büro zwei Stunden früher verlassen zu können als die KiTa schließt, damit Einkauf, Arzttermin oder Haushalt nicht unbedingt mit kleinem Anhang bewältigt werden müssen.

Rechtsanspruch auf Teilzeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz

Teilzeitarbeit ist vom Grundgedanken her eine großartige Sache, daher hat auch jede*r Arbeitnehmer*in, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig ist, einen Rechtsanspruch darauf. Das gilt – so steht es ausdrücklich im Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch für Führungskräfte. Immer noch gibt es Arbeitsverträge, in denen eine Reduzierung der Arbeitszeit ausdrücklich ausgeschlossen wird, aber das ist rechtswidrig und damit unwirksam. Einzige Ausnahme bilden Unternehmen, die – inklusive Teilzeitkräfte, aber exklusive Azubis – weniger als 16 Mitarbeiter beschäftigen. Entscheidend ist dabei die Mitarbeiterzahl im Gesamtunternehmen, nicht etwa im einzelnen Betrieb, in der Filiale oder in der Niederlassung.

Arbeitszeiten vorab vereinbaren!

Wann man die Stundenzahl ableisten möchte, sollte den Arbeitgeber*innen zugleich mit dem Wunsch nach Teilzeit mitgeteilt werden. Aus nahe liegenden Gründen empfiehlt es sich dringend, die eigene Wunsch-Arbeitszeit an die Abläufe im Unternehmen anzupassen. Das hebt nicht nur die Chancen, im Streitfall vom Gericht Recht zu bekommen, sondern ganz sicher auch die Bereitschaft des Vorgesetzen, dem Wunsch nachzukommen – das muss sie oder er nämlich nur, solange keine betriebsinternen oder organisatorischen Gründe dagegen sprechen.

Aus der Teilzeit zurück zur Vollzeit?

Begründen muss man den Wunsch nach Teilzeit übrigens nicht. Weitaus schwieriger gestaltet sich indes oft der umgekehrte Weg, nämlich die Wiederaufstockung der einmal reduzierten Arbeitszeit, auf die nur unter bestimmten Voraussetzungen und für bestimmte Arbeitnehmer*innen ein Rechtsanspruch besteht. Auf diese Weise geraten Frauen, die nach Geburt und Elternzeit gern den Anschluss an die berufliche Weiterentwicklung halten, sich aber auch ihrer Familie widmen und daher die Stundenzahl reduzieren wollen, oft in eine unangenehme Lage: Sie bekommen qualitativ anspruchslosere Jobs mit weniger Verantwortung und weniger Gehalt und verpassen auf diese Weise die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs.

Brückenteilzeit

Um dem entgegenzuwirken, ist seit 2019 die sogenannte „Brückenteilzeit“ eingeführt worden, die für ein bis maximal 5 Jahre festgelegt werden kann. Nur wenn die Arbeitnehmer*in ihre Teilzeitforderung ausdrücklich und von vornherein befristet sowie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern beschäftigt ist, liegt ein Rechtsanspruch auf Wiederaufstockung vor. In Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern kann nur eine begrenzte Zahl von Beschäftigten (einer von 15) gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen.

Arbeitnehmer*innen, die bereits in einem zeitlich nicht befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis arbeiten, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Aufstockung ihrer Arbeitszeit – sie können höchstens den Wunsch äußern, wieder mehr zu arbeiten. Gibt es dann eine passende freie Stelle, muss die/der Arbeitgeber*in den Mitarbeitenden bevorzugt berücksichtigen. Dass es keine passende freie Stelle gibt, muss der Arbeitgeber ab 2019 wiederum anders als zuvor darlegen und beweisen.

70% von jungen Müttern sind in Teilzeit beschäftigt

Noch immer wird die Teilzeitregelung zum allergrößten Teil von Frauen genutzt: Von den erwerbstätigen Frauen mit Kindern unter 6 Jahren sind über 70 % in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (und nur knapp 6 % der Männer). Wenn die Kinder schulpflichtig werden, sinkt die Quote auf beiden Seiten ein wenig ab, das Verhältnis bleibt aber bestehen.

Mütter arbeiten effizient und lösungsorientiert

Noch immer bestehen übrigens auch die gleichen Vorurteile gegen teilzeiterwerbstätige Mütter wie gegen Mütter im Arbeitsleben insgesamt: sie seien unzuverlässig, weil dauernd die Kinder krank würden, ineffizient, weil ständig mit den Gedanken bei Nachwuchs und Familie, und unflexibel, weil sie immerzu pünktlich nach Hause wollten. Wer aber, wie es in jüngerer Zeit einige große Unternehmen getan haben, den Perspektivwechsel riskiert weiß, dass Mütter – und insbesondere Mütter in Teilzeit – zu den wertvollsten Arbeitskräften eines Unternehmens gehören können: Sie arbeiten effizienter und nutzen die ihnen zur Verfügung stehende Zeit wesentlich intensiver als Vollzeitbeschäftigte, die in einen acht- oder zehn-Stunden-Tag sinnvollerweise deutlich mehr Pausen integrieren. Sie zeigen hochentwickeltes Organisationstalent, Pragmatismus und Flexibilität in Problemlöseprozessen, und sie sind ausgesprochen loyale Mitarbeiterinnen – insbesondere dann, wenn ein Unternehmen den individuellen Bedarfen großzügig entgegenkommt.

Grenzen der Teilzeit

Dass der Preis für die Teilzeit häufig ein ständiges schlechtes Gewissen der berufstätigen Mütter im Spagat zwischen Familie, Job und individuellem Leistungsvermögen ist, sei indes nicht unerwähnt; ebenso wenig, dass das Teilzeitmodell in der juristischen und unternehmerischen Theorie wohl zunehmend positiv erscheint, in der Praxis aber durchaus oft an seine Grenzen stößt, weil allzu viele berufliche Herausforderungen nicht im Rahmen der normalen Arbeitsstunden abgeleistet werden können oder gar nicht unter die Teilzeitregelung fallen.

Geschäftsreisen oder außerordentliche Meetings, Konferenzen am späten Nachmittag oder das mehr oder weniger obligatorische „Get Together“ am Freitagabend – erwartet wird die Präsenz der Mitarbeiter*innen auf jeden Fall, entgolten wird indes nicht, und wenn die KiTa zu ist, die Großeltern weit weg und der Partner seinerseits auf Geschäftsreise, wird es eng. Um dem entgegenzuwirken, haben manche Unternehmen eigene Betreuungsangebote entwickelt, die vom Bund besondere Unterstützung erfahren und durchgängig als Erfolg gewertet werden, wo die Umsetzung funktioniert. Bis der von der Initiative „Erfolgsfaktor Familie“ entwickelte Gedanke einer Integration von Beruf und Familie allerdings gesellschaftliche Wirklichkeit wird, mag wohl noch einige Zeit vergehen.

Links:

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/die-wichtigsten-fragen-zum-teilzeitgesetz/166745.html

https://www.windeln.de/magazin/recht-finanzen/beruf-karriere/teilzeitarbeit-fuer-muetter-vaeter.html

https://www.betreut.de/magazin/beruf/muetter-in-der-teilzeit-falle/

https://www.mittelstand-und-familie.de/kinderbetreuung/betreuungszuschuss

https://erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/Unternehmen_Kinderbetreuung_Praxisleitfaden.pdf